Wissensartikel
Was muß ich über Hörgeräte und andere technische Hörhilfen wissen?
Ein Hörgerät ist ein technisches Hilfsmittel zur Verstärkung akustischer Information, z.B. Sprache, Musik oder Geräusche. Es wird vorrangig bei Hörstörungen, die im Innenohr entstanden sind, eingesetzt. Ausnahmsweise kommt es auch bei chronischen, medikamentös oder operativ nicht behandelbaren Störungen im Gehörgangs- und Mittelohrbereich zum Einsatz. Es gibt Geräte, die hinter dem Ohr, in der Ohrmuschel und selten im Gehörgang getragen werden. Bei bestimmten Erkrankungen ist es notwendig, das Hörgerät an den Schädelknochen hinter dem Ohr anzukoppeln. Neuerdings gibt es bei Erwachsenen auch die Möglichkeit, das Hörgerät operativ in den Knochen hinter dem Ohr einzupflanzen, so daß es von außen nicht sichtbar ist.
Die technischen Möglichkeiten und damit auch die Funktion der Hörgeräte sind sehr unterschiedlich. Die Ursache und das Ausmaß der Hörstörung entscheidet darüber, welcher Hörgerätetyp zur Anwendung kommt. Es bedarf viel Wissen und Erfahrung, das richtige Gerät auszuwählen. Voraussetzungen für eine optimale Hörgeräteanpassung, insbesondere beim Kind, sind eine richtige Einschätzung der Art und Schwere der Hörstörung sowie ihrer Lokalisation. Diese Voraussetzungen sind beim Facharzt für Phoniatrie und Pädaudiologie gegeben. Neben der Hörgeräteversorgung selbst, die er in enger Zusammenarbeit mit dem Hörgeräteakustiker vornimmt, beobachtet er die allgemeine Entwicklung des Kindes vor und nach der Hörgeräteversorgung und leitet gegebenenfalls Fördermaßnahmen (pädagogische) oder Therapiemaßnahmen (logopädische) ein.
Hörgeräte sind Hörhilfen, an das weitere technische Hilfsmittel angeschlossen werden können. Eine drahtlose Übertragungsanlage (z.B. Microportanlage) dient dazu, einen größeren Abstand z.B. zwischen Sprecher (Lehrer) und Hörgeräteträger zu überbrücken, und damit Nebengeräusche (z.B. aus dem Klassenzimmer) zu reduzieren. Voraussetzung für dieses Hilfsmittel ist ein sog. FM-Eingang am Hörgerät selbst. Weitere technische Hilfen sind Telefonverstärker, Induktionsschleifen (z.B. in Kirchen, im Theater), Infrarotanlagen (für Fernsehgeräte, Radios und in Sonderschulen für Schwerhörige). Lichtsignale (z.B. Lichtklingel) helfen dem Schwerhörigen, z.B. die Türklingel wahrzunehmen, den Telefonanruf zu bemerken, oder sie sind neben dem sog. Vibrationskissen eine Hilfe beim Aufwachen. Ein Fax-Gerät erleichtert z.B. den Kontakt mit Ämtern.
Die Kosten der Hörhilfen werden beim Kind von der Krankenkasse übernommen, einschließlich der Batterien und in begründeten Fällen auch einschließlich anderer technischer Hilfen. In entsprechenden Fällen einer Hörstörung wird dem Kind vom Arzt eine Bescheinigung über den „Grad der Behinderung“ (GdB) ausgestellt. Mit ihr kann beim Versorgungsamt der Antrag auf Feststellung einer Behinderung gestellt werden.
Sie als Eltern schwerhöriger Kinder müssen über alle Maßnahmen der Hörgeräteversorgung umfassend informiert werden. Die Einstellung und Überprüfung der Hörgeräte zu Hause und die Folgen der Schwerhörigkeit müssen Ihnen genauestens bekannt sein. Außerdem müssen Sie über mögliche therapeutische Maßnahmen und Fördermaßnahmen zu Hause informiert werden – und Sie müssen sie aktiv begleiten. Phoniater und Pädaudiologen sind dafür zuständig, alls Ihre Fragen in dieser Sache zu beantworten. Weitere Unterstützung erhalten Sie z.B. durch die Bundesgemeinschaft der Eltern und Freunde schwerhöriger Kinder e.V., Pirolkamp 18, 22397 Hamburg und deren regionalen Vertretungen, die auch Treffen zu verschiedenen Themen organisieren.
(V. Uttenweiler)