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Was bedeuten ein zu kurzes Zungenbändchen und Lippenbändchen für die Sprech- und Sprachentwicklung?

Nach übereinstimmenden Angaben der Fachliteratur haben sowohl ein verkürztes Zungenbändchen als auch ein verkürztes Lippenbändchen kaum jemals negative Auswirkungen auf Lautbildung oder Sprachentwicklung. Nur in sehr seltenen Einzelfällen kommt es zur Behinderung der Bildung von Lauten, welche mit Hilfe der Zungenspitze entstehen (z.B. d, t, n, l, s, ks, ts, Zungenspitzen-r, englisches th). Beim Spielen eines Blasinstrumentes kann evtl. die präzise Intonation und Artikulation erschwert sein, wenn das Zungen- oder Lippenbändchen zu kurz ist. Während des Saugens an der Mutterbrust bestehen bei verkürztem Zungenbändchen selten (5 % aller Neugeborenen) Stillprobleme mit Ernähungsschwierigkeiten und „Trinkschwäche“ der Säuglinge.

Das Zungenbewegungsmuster beim Saugen, Trinken, Schlucken, Sprechen und Blasinstrumentenspiel lässt sich völlig unschädlich durch Ultraschall untersuchen. Bei einem verkürzten Zungen- oder Lippenbändchen kann daher eine Ultraschallanalyse der Zungenbewegungen schon bei kleinen Babys wertvolle Hinweise darauf geben, ob evtl. ein operatives Lösen des Zungen- oder Lippenbändchens erforderlich ist. Auch kieferorthopädische Gesichtspunkte (Veränderungen des Zahnbogens, Zahnstellungsanomalien, Schwierigkeiten beim Anpassen von Prothesen oder von kieferorthopädischen Apparaten) können in Einzelfällen dazu führen, dass ein verkürztes Zungen- oder Lippenbändchen operativ gelöst werden muss. Dieser kleine Eingriff sollte möglichst von einem Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie oder von einem Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde durchgeführt werden.

(W. Angerstein)