Aufgabenbereiche der Phoniatrie/Pädaudiologie und der „pädagogischen Audiologie“ bei schwerhörigen Kindern
Aus konkreter Veranlassung haben am 9. Juli 1999 Vertreter des Berufsverbandes Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen unter Federführung der Bundesvorsitzenden, Frau Hartmann-Börner, und Teilnahme von Prof. Ptok (Hannover) und Prof. Kruse (Göttingen) folgende Übereinstimmung bezüglich der Aufgabenbereiche der Phoniatrie/Pädaudiologie und der „pädagogischen Audiologie“ (anstelle der unglücklichen Bezeichnung „Pädoaudiologie“) getroffen. Die Vereinbarung wurde auf der Mitgliederversammlung 1999 der DGPP und des Berufsverbandes Phoniatrie und Pädaudiologie angenommen:
- Im Bereich der Förderung hörgeschädigter Kinder ist als Basis jeder weiterführenden Diagnostik und Förderung eine fachärztliche phoniatrisch-pädaudiologische Diagnostik notwendig.
- Die pädagogische Audiologie ist unerläßlich zur fördergeleiteten Verlaufs- und Kontrolldiagnostik als Grundlage einer qualitativ anspruchsvollen, den heutigen Chancen hörgeschädigter Kinder gerecht werdenden Hörgeschädigtenpädagogik. Dazu gehören alle subjektiven Hörprüfverfahren, Gehörgangsinspektion, Tympanometrie, In situ-Messungen (nur mit speziellem Ohrpaßstück), Kupplermessungen. Übereinstimmend wurde festgestellt, daß die Kooperation zwischen den Fachärzten und den Pädagogen ganz besonders in diesem Bereich zur Gewährleistung der Qualitätssicherung unabdingbar ist.
- Zur Problematik der auditiven Verarbeitungs- und/oder Wahrnehmungsstörungen (zentrale Hörstörungen) wurde festgestellt: Bei indizierter Fragestellung durch die Pädagogische Audiologie sind eine fachärztliche phoniatrisch-pädaudiologische Diagnostik und die Erstellung eines allgemeinen Entwicklungs- und Leistungsprofils notwendig.